Bessere Familienförderung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
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Ein im selben Umfang erhöhter Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gewährleistet eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 wurden der Kinderfreibetrag um 504 auf 4.368 und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 480 auf 2.640 erhöht. Entsprechend werden die Kinderfreibeträge für jedes Kind von 6.024 ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf 7.008 angehoben. |
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