Bundesfinanzhof äußert ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer |
||||
In seinem Beschluss vom 25.8.2009 äußert der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch ernstliche Zweifel daran, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist. Es bestünden hier ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung. Der BFH hat deshalb die Interessen des Antragstellers und des von Steuereinnahmen abhängigen Gemeinwesens gegeneinander abgewogen. Dabei ist er zu dem Ergebnis gelangt, dass jedenfalls im Streitfall dem Interesse des Steuerpflichtigen an einem - möglicherweise nur vorläufigen - Werbungskostenabzug ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere das Interesse an einer geordneten Haushaltsführung, nicht entgegensteht. Anmerkung: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung selbst hat sich der BFH noch nicht geäußert. Diese Fragestellung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |