Vermögensbildung und Bausparen für Arbeitnehmer |
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Beide Förderbereiche können jetzt nebeneinander in Anspruch genommen werden. Vermögenswirksame Leistungen sind demnach bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 888 Euro jährlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 129,60 Euro förderbar. Die Vermögensbildung ist arbeitnehmerbezogen. Ehegatten, die beide berufstätig sind, können jeder für sich die entsprechende Förderleistung in Anspruch nehmen, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Eine Sonderregelung gilt für Arbeitnehmer der neuen Bundesländer. Sie erhalten befristet für bis letztmals im Jahr 2004 in betriebliche und außerbetriebliche Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen eine Zulage in Höhe von 25 %, so dass sie bei Inanspruchnahme beider Förderbereiche mit einer jährlichen Gesamtzulage von 150 Euro rechnen können. Bausparförderung: Für die Bausparförderung gelten andere Einkommensgrenzen. Hier darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro/51.200 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigen, damit Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe von 10 % beantragt werden kann. Die Wohnungsbauprämie wird auf maximal 512 Euro bzw. 1.024 Euro (Ledige/Verheiratete) gewährt. Werden die Einkommensgrenzen für die Vermögensbildung nicht überschritten, so können Arbeitnehmer mit folgenden Förderungen rechnen:
Daraus ergibt sich - bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten - für einen Alleinstehenden eine maximale Förderung von 180,80 Euro und bei Verheirateten, die beide berufstätig sind, eine maximale Förderung von 361,60 Euro pro Jahr. |
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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||