Vermögensbildung und Bausparen für Arbeitnehmer


Vermögensbildung: Nach dem neuen Vermögensbildungsgesetz wurden die Einkommensgrenzen ab 1999 für Alleinstehende von 27.000 DM auf 35.000 DM (ab 2002 = 17.900 Euro) und bei Verheirateten von 54.000 DM auf 70.000 DM (ab 2002 = 35.800 Euro) angehoben. Diese Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf das Jahresbrutto. Das Bruttogehalt kann also durchaus höher sein. Das neue Gesetz sieht zwei Förderbereiche vor:
  • Bausparen wird wie gehabt bis zu einem einheitlichen Höchstbetrag von 480 Euro jährlich mit einer 10%igen Zulage gefördert.
  • Für Vermögenswirksame Leistungen (VL), die in betriebliche oder außerbetriebliche Beteiligungen (z. B. Erwerb von Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Beteiligung am arbeitgebenden Unternehmen) angelegt werden, kann ein Förderhöchstbetrag von 408 Euro jährlich mit einem Zulagensatz von 20 % in Anspruch genommen werden.

Beide Förderbereiche können jetzt nebeneinander in Anspruch genommen werden. Vermögenswirksame Leistungen sind demnach bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 888 Euro jährlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 129,60 Euro förderbar. Die Vermögensbildung ist arbeitnehmerbezogen. Ehegatten, die beide berufstätig sind, können jeder für sich die entsprechende Förderleistung in Anspruch nehmen, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Eine Sonderregelung gilt für Arbeitnehmer der neuen Bundesländer. Sie erhalten befristet für bis letztmals im Jahr 2004 in betriebliche und außerbetriebliche Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen eine Zulage in Höhe von 25 %, so dass sie bei Inanspruchnahme beider Förderbereiche mit einer jährlichen Gesamtzulage von 150 Euro rechnen können.

Bausparförderung: Für die Bausparförderung gelten andere Einkommensgrenzen. Hier darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro/51.200 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigen, damit Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe von 10 % beantragt werden kann. Die Wohnungsbauprämie wird auf maximal 512 Euro bzw. 1.024 Euro (Ledige/Verheiratete) gewährt.

Werden die Einkommensgrenzen für die Vermögensbildung nicht überschritten, so können Arbeitnehmer mit folgenden Förderungen rechnen:

Alleinstehende VL auf Bausparvertrag 480 Euro 10 % Zulage 48,00 Euro
WoP auf Bausparen 512 Euro 10 % Prämie 51,20 Euro
VL auf Beteiligung 408 Euro 20 % Zulage 81,60 Euro
Gesamtbetrag 180,80 Euro

2 Arbeitnehmer Verheiratete
VL auf Bausparvertrag 960 Euro 10 % Zulage 96,00 Euro
WoP auf Bausparen 1.024 Euro 10 % Prämie 102,40 Euro
VL auf Beteiligung 816 Euro 20 % Zulage 163,20 Euro
Gesamtbetrag 361,60 Euro

Daraus ergibt sich - bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten - für einen Alleinstehenden eine maximale Förderung von 180,80 Euro und bei Verheirateten, die beide berufstätig sind, eine maximale Förderung von 361,60 Euro pro Jahr.

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